Bundesverfassungsgericht ZDF-Urteil

27.03.2014 - Huber, Dr. Johannes

Bundesverfassungsgericht entschied mit einem Urteil vom 25.3.2014 über den Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist uneingeschränkt zu begrüßen.

Mit der Beschränkung des Einflusses von Staat und Parteien spricht sich das Gericht gegen einen „Staatsfunk“ aus.  Zunächst solle der Anteil staatlicher oder staatsnaher Personen im Verwaltungsrat auf höchstens eine Drittel beschränkt werden.  Die Politiker dürfen auch keinen „bestimmenden Einfluss“ ausüben.

Mehrere Regelungen des ZDF Staatsvertrages wurden als verfassungswidrig erklärt.
Die Länder haben bis  Juni 2015 Zeit für eine Neuregelung.

Der dominierende Einfluss  der öffentlich-rechtlichen Sender ist zwar in den letzten Jahren  durch die neuen Medien deutlich kleiner geworden, dieses Urteil halte ich jedoch als  medial wegweisend für Bürgerrechte und Freiheit in unserem Staat.

Dr. Johannes Huber
Kreisvorsitzender FDP   Ortenau

 

 

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