Bundesverfassungsgericht ZDF-Urteil
27.03.2014 - Huber, Dr. Johannes
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist uneingeschränkt zu begrüßen.
Mit der Beschränkung des Einflusses von Staat und Parteien spricht sich das Gericht gegen einen „Staatsfunk“ aus. Zunächst solle der Anteil staatlicher oder staatsnaher Personen im Verwaltungsrat auf höchstens eine Drittel beschränkt werden. Die Politiker dürfen auch keinen „bestimmenden Einfluss“ ausüben.
Mehrere Regelungen des ZDF Staatsvertrages wurden als verfassungswidrig erklärt.
Die Länder haben bis Juni 2015 Zeit für eine Neuregelung.
Der dominierende Einfluss der öffentlich-rechtlichen Sender ist zwar in den letzten Jahren durch die neuen Medien deutlich kleiner geworden, dieses Urteil halte ich jedoch als medial wegweisend für Bürgerrechte und Freiheit in unserem Staat.
Dr. Johannes Huber
Kreisvorsitzender FDP Ortenau