Ablehnung des Europäischen Lieferkettengesetzes: Eine Chance für Pragmatismus und effektiven Schutz von Menschenrechten
Die FDP hat stets die Bedeutung von Menschenrechten und nachhaltiger Entwicklung in den Vordergrund gestellt. Jedoch muss die Umsetzung solcher Ziele pragmatisch und effizient erfolgen, um nicht nur auf dem Papier zu existieren, sondern reale, positive Veränderungen zu bewirken.
Die vorgeschlagene Fassung des Lieferkettengesetzes hätte in der Praxis zu einem „Papiertiger“ geführt, der nicht nur weit hinter dem Ziel zurückbleibt, Menschenrechte effektiv zu stärken, sondern auch eine Welle unnötiger Bürokratie über europäische Unternehmen bringen würde. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen wären mit den Anforderungen überfordert. Dies hätte paradoxerweise dazu führen können, dass sich Unternehmen aus kritischen Ländern zurückziehen, statt sich dort stärker zu engagieren – ein Ergebnis, das niemandem dient.
Die FDP hat frühzeitig im Europäischen Rat und im Parlament deutliche Kritik an diesem Entwurf geäußert. Der Vorwurf des Last-Minute-Aktionismus gegen unsere Partei entbehrt daher jeder Grundlage. Unsere Ablehnung der Parlamentsposition basierte auf der Überzeugung, dass der Vorschlag zu praxisfern gestaltet war. Wir haben uns stets für einen Ansatz eingesetzt, der realisierbar ist und echte Fortschritte ermöglicht.
Wir haben unter anderem sogenannte „Safe Harbour“-Lösungen vorgeschlagen, durch die Brancheninitiativen zum Schutz von Menschenrechten anerkannt werden. Ebenso plädierten wir dafür, dass die EU-Kommission eine einheitliche Bewertungsgrundlage in den EEAS-Jahresberichten schafft, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihr Risiko einheitlich zu ermitteln. Darüber hinaus haben wir die Idee eines „White Listing“ für unproblematische Länder und Regionen vorgebracht. Leider wurden diese konstruktiven Vorschläge im finalen Gesetzentwurf nicht berücksichtigt.
Besonders problematisch sahen wir die Ausweitung der Regulierung und Berichtspflichten, die weit über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen und den Mittelstand stark belasten würden. Zudem bergen die vagen Haftungsregelungen das Risiko, Unternehmen für Vorgänge haftbar zu machen, die außerhalb ihres direkten Einflussbereichs liegen – sei es in vorgelagerten oder nachgelagerten Teilen der Liefer- und Aktivitätenkette. Die Einstufung des Bausektors als Hochrisikobereich hätte zudem gravierende Folgen für die Bauindustrie und den Traum vieler Menschen vom eigenen Heim.
Die Ablehnung dieses Gesetzes gibt uns nun die Möglichkeit, zu einem Entwurf zurückzukehren, der nicht nur ambitioniert, sondern auch umsetzbar ist. Wir stehen bereit, an einem solchen Prozess mitzuwirken, um ein Lieferkettengesetz zu schaffen, das sowohl den Schutz von Menschenrechten als auch die praktische Machbarkeit für Unternehmen in Einklang bringt.
Für eine Welt, in der Fairness und Nachhaltigkeit nicht nur Ideale sind, sondern gelebte Praxis.