Anfrage an die Landesregierung zum Ausgleich bei durch Tiefengeothermie verursachten Schäden
Der örtliche FDP-Bundestagsabgeordnete Martin Gassner-Herz, die FDP-Landtagsabgeordneten Daniel Karrais und Nico Weinmann sowie Vertreter der FDP-Ortenau trafen sich im November vergangenen Jahres mit Vertretern der Interessengemeinschaft Geoven-Geschädigte GbR (IGG)in Rheinau. Unter anderem auf Basis des dortigen Gesprächs stellte Karrais und andere Mitglieder der FDP-Landtagsfraktion eine Anfrage an die Landesregierung, welche mittlerweile beantwortet und unter der Drucksache 17/3648 veröffentlicht wurde.
„Die Landesregierung will einerseits auf den Ausbau von Geothermie setzen. Andererseits macht sie erstaunlich wenig für die Akzeptanzsteigerung“, fasst Karrais die Antwort aus seiner Sicht zusammen. Wenn wir die Chancen der Tiefengeothermie heben wollen, was wir aus Sicht der FDP begrüßen, müssen wir bereit sein aus den Erfahrungen, insbesondere jüngst in Vendenheim, die richtigen Schlüsse zu ziehen und pro-aktiv zu handeln. Einerseits um die dort aufgetretenen Risiken für zukünftige Projekte zu minimieren und andererseits, um die Bürgerrechte zu wahren und damit verlorenes Vertrauen wiederherzustellen. Die wesentlichen Punkte sind dabei die mangelnde Übersicht der Schäden und deren Bewertung, Versicherungs- und Bürgschaftsfragen sowie die Durchführung einer 3D-seismischen Untersuchung.
Ein wesentliches Problem bei der Regulierung der entstandenen Schäden ist die fehlende Übersicht und Bewertung. Da die Betreiberfirma in Frankreich Insolvenz angemeldet hat, ist für die weitere Regulierung die Versicherung zuständig. Diese scheint derzeit wenig dafür zu tun, die Schadensregulierung schnell und zufriedenstellend abzuwickeln und die entstandenen Schäden ernsthaft zu bewerten. Die Geschädigten sehen sich daher gezwungen entweder nicht zufriedenstellende Kompromisse einzugehen oder den langen und riskanten Rechtsweg zu beschreiten. Darum fordern wir, dass die Regierungspräsidien in die Pflicht genommen werden, etwaige Schäden nach Geothermiebohrungen zu erfassen und genau zu dokumentieren. Dies muss auch rückwirkend für die bereits entstandenen Schäden erfolgen, um Transparenz und eine außergerichtliche Bewertung durch unabhängige Dritte zu ermöglichen.
Die Versicherungen für Bergschadensvermutungen decken zwar Schäden bis zu einer gewissen Höhe nach der sogenannten Bergschadensvermutung ab. Bei dem Geoven-Projekt in Vendenheim zeigte sich aber, dass die Entschädigungen in der Praxis nicht den tatsächlichen Schaden begleichen. Die Landesregierung war auf so etwas nicht vorbereitet. Eine Schadenserfassung seitens der Verwaltung auf deutscher Seite erfolgte nicht, was es für die Betroffenen nur noch schwieriger macht. Zur Akzeptanzsteigerung muss das Land auch Mittel in Form von Bürgschaften bereitstellen, die insbesondere dann greifen, wenn das schuldige Unternehmen insolvent geht oder der Versicherer nicht die entsprechende Abdeckung von Schäden gewährleistet. Die Landesregierung bewertet selbst die Tiefengeothermie als risikoarm, wenn sie richtig angewendet wird. Entsprechend kann es auch kein Problem sein für dieses offenbar geringe Restrisiko eine Bürgschaft zu vergeben.
Wenngleich es bei solchen Bergbauvorhaben nie die absolute Sicherheit vor Schäden an umliegenden Gebäuden geben kann, stellt die Antwort heraus, dass bei Geothermiebohrungen, die auf Grundlage einer exakten 3D-seismischen Untersuchung erfolgen, das Risiko von Erdbeben in der Folge sehr gering eingeschätzt wird. Die FDP-Ortenau fordert daher wiederholt die betroffenen Kommunen auf, ihre Blockadehaltung zur Verzögerung der durch das Regierungspräsidium bereits genehmigten 3D-Seismik aufzugeben. Sie torpedieren dadurch eine sachorientierte Debatte und erhöhen die Gefahr, dass vermeidbare Risiken eintreten.