FDP setzt sich in Renchen für aufkommensneutrale Grundsteuer-Hebesätze ein

Auf Grund der Grundsteuerreform sind in Baden-Württemberg die Hebesätze der Gemeinden neu festzulegen. Für die Gemeinderäte der FDP-Ortenau ist dabei klar, dass das politische Versprechen der Aufkommensneutralität oberstes Gebot sein muss.

Hierzu am Beispiel Renchen: In Renchen werden in der Sitzung am Montag, den 25.11.2024 die Hebesätze der Grundsteuer neu beraten. Nötig wird dies auf Grund der 2018 eingeleiteten Grundsteuerreform. Das Bundes-Verfassungsgericht hatte seinerzeit das bisherige Modell gekippt und eine Reform verlangt. Die Landesregierung in Baden-Württemberg entschied sich im Folgenden dazu, die sogenannte Länderöffnungsklausel zu nutzen und ein Modell zu wählen welches individuelle Werte der Grundstücke als Grundlage nimmt, den sogenannten Bodenrichtwert, und auf die Bewertung der Bebauung komplett verzichtet. Diese neue Bewertungsgrundlage macht dementsprechend auch eine neue Festsetzung der Hebesätze notwendig. Da die Ergebnisse dieser Wertermittlung nun nahezu vollständig vorliegen und die neuen Grundsteuerbescheide 2025 vorliegen müssen, muss diese Festsetzung nun erfolgen.

„Die Politik hat versprochen, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen“, so Johannes Baier, für die FDP im Renchner Gemeinderat und Kreisvorsitzender der FDP-Ortenau und weiter: „für dieses Versprechen möchte ich mich aktiv einsetzen und ich fordere auch alle Gemeinderäte dazu auf. Wenngleich ich das neue Modell für grundsätzlich fairer halte, da die vorherige Bewertungsgrundlage tatsächlich äußerst fragwürdig war, wird die Änderung zu massiven Verschiebungen der Steuerlast führen. Um den Bürgerinnen und Bürgern in den Gesprächen mit seriösen Argumenten begegnen zu können ist die Aufkommensneutralität daher essenziell. Es muss klar sein, dass der Staat, in diesem Fall die Stadt Renchen, mit der Reform keine versteckte Steuererhöhung verbindet. Also kurzum: Alles dafür tut nicht mehr Steuer einzunehmen als vorher“.

In den von der Stadt Renchen bereits zur vorherigen Sitzung am 04.11.2024 veröffentlichten Daten geht hervor, dass die derzeit vorliegenden Hebesätze für die Grundsteuer A auf 767 und der Grundsteuer B auf 250 festgelegt werden müssten. Dazu Johannes Baier: „Ich habe den Fraktionen zwei Vorschläge unterbreitet. Mein Favorit wäre, die Hebesätze auf die exakt mathematisch korrekte Berechnung festzulegen. Alternativ könne man die Grundsteuer B etwas auf und dafür die Grundsteuer A etwas abrunden. Man würde damit den Landwirten, welche die Grundsteuer A hauptsächlich betrifft, etwas entgegenkommen, da diese durch andere Änderungen in der Bewertungsgrundlage ohnehin stärker belastet werden als Nicht-Landwirte. Mit diesem Vorschlag bin ich auf die Verwaltung und Fraktionen zugegangen.“

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht Ihre alte Bewertungsgrundlage mit den nun im Raum stehenden Hebesätzen multiplizieren, die Hebesätze von früher mit den Hebesätzen von heute ins Verhältnis setzen oder die unterschiedlichen Hebesätze der Gemeinden miteinander vergleichen: „Das ist nicht aussagekräftig und führt logischerweise in die Irre. Jeder muss, um seine individuelle Steuerlast zu berechnen, mit den neuen Daten kalkulieren. Auch der Vergleich mit anderen Gemeinden ist, so wie früher nicht ohne weiteres möglich“, so Johannes Baier abschließend.